Aktualisierung der 2G Regelung!
Die Altersgrenze der 2G Regelung wurde vom Sportbund von 16 auf 18 Jahre geändert. Das heißt die 2G Pflicht besteht nur für Personen ab einem Alter von 18 Jahren.
Abteilungsversammlung Freizeitsportler
Am Mittwoch, dem 1. Dezember, trafen sich die Freizeitsportler zur Abteilungsversammlung im Vereinslokal von Ralf und Petra Terlinden. 20 Mitglieder nahmen an der Veranstaltung unter Corona-Bedingungen (2G) teil.
Das Protokoll lässt sich mit folgendem Link aufrufen:
>> Protokoll Abteilungsversammlung 2021 <<
Fotos von der Veranstaltung können wie immer im Freizeitsportler Album angeschaut werden:
2G Regel an allen Sportstätten!
Liebe Borussinnen und Borussen,
Ab dem 24.11.2021 gilt auf dem Sportplatzgelände sowie in der Turnhalle die 2G Regelung. Das heißt nur noch geimpfte oder genesene Personen dürfen diese betreten! Personen unter 16 Jahren betrifft diese Regelung nicht! Kontrollen werden stichprobenartig durch Vorstand oder Ordnungsamt durchgeführt. Denkt daher an Eure Nachweise inklusive Ausweis. Bitte haltet Euch alle an diese neuen Auflagen um einen geregelten Spiel- und Trainingsbetrieb zu ermöglichen.
Mit sportlichen Grüßen
Euer Vorstand